Hallo zusammen!
Das sind die wirkungsvollen Strafen - es geht also doch auch in Deutschland!
Heinz Schwarze
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Bielefeld: 4500 Euro Strafe für Greifvogel-Fänger
Datum: Fri, 1 Jul 2016 09:35:26 +0200
Von: Komitee gegen den Vogelmord e. V. <komitee@komitee.de>
Komitee gegen den Vogelmord e.V.
PRESSEMELDUNG - 1. Juli 2016
*Bielefeld: 4500 Euro Strafe für Greifvogel-Fänger*
*Bielefeld.* Weil er Habichte von seinen Tauben fernhalten wollte, hat
ein Taubenzüchter aus Bielefeld im April diesen Jahres eine illegale
Falle für Greifvögel gebastelt und in seinem Garten aufgestellt. Was er
nicht wusste: Mitarbeiter des Komitees gegen den Vogelmord und der
Stiftung Pro Artenvielfalt bekamen einen Hinweis und meldeten den Fall
der Polizei. Nur drei Monate später wurde der Mann jetzt von der
Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen Verstoß gegen das
Bundesnaturschutzgesetz per Strafbefehl zur Zahlung von 75 Tagessätzen
zu je 60 Euro verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.
Das an diese Mail angehängte Foto zeigt die Falle im Garten des
Taubenzüchters, aufgenommen von unserem Team am 31.März 2016. Um
Habichte anzulocken, hatte der Fänger zwei lebende Locktauben in der
Falle platziert.
Greifvögel gehören zu den durch das Bundesnaturschutzgesetz streng
geschützten Tierarten. Das Nachstellen, der Fang oder die Tötung dieser
Arten sind Straftaten, die mit hohen Geldstrafen oder bis zu fünf Jahren
Haft bestraft werden können.
/Weitere Informationen über die illegale Verfolgung von Greifvögeln in
Deutschland finden Sie hier: www.greifvogelverfolgung.de/
/V.i.S.d.P und Kontakt für weitere Informationen : Komitee gegen den
Vogelmord e.V., An der Ziegelei 8, 53127 Bonn, Axel Hirschfeld: Tel.:
0228/665521 oder 01794803805, Email: komitee@komitee.de//
Komitee gegen den Vogelmord e.V.
Committee Against Bird Slaughter (CABS)
An der Ziegelei 8, D-53127 Bonn
Telefon: +49 228/665521
Telefax: +49 228/665280
Email:info@komitee.de
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