Nach der am 1. Dezember 2006 in Kraft getretenen "Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Jagdzeiten" in Nordrhein-Westfalen ist in der Weseraue im Raum Petershagen die Jagd auf ALLE Gänsearten GANZJÄHRIG VERBOTEN. Also sind nicht nur arktische Arten wie Bläß-, Saat-, Kurzschnabel-, Weißwangen- und Ringelgänse dort von Bejagung verschont, sondern auch die Grau-, Nil- und Kanadagänse, die jetzt andernorts in NRW vom 15. Oktober bis zum 15. Januar geschossen werden dürfen.
Die "Weseraue" ist in der Verordnung genau definiert:
"Schnittpunkt B61/Landesgrenze NRW/Niedersachsen, Landesgrenze bis Bahnlinie, Bahnlinie bis K39, K39 bis B482, B482 bis Wehr bei Lahde, Wehr, linkes Weserufer bis L770, L770 bis B61, B61 bis Landesgrenze".
Wer innerhalb dieses Gebietes irgendeine Jagdaktivität auf Gänse beobachtet, sollte umgehend die Polizei anfordern, Autokennzeichen notieren etc.
Eckhard Möller
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