21 August 2008

Angler wollen Kormorane "letal vergrämen"

Die Weserfischereigenossenschaft Minden (seltsamerweise mit der Postadresse: Rathaus, 32423 Minden) hat mit Schreiben vom 12. August 2008 beim Landrat des Kreises Minden-Lübbecke erneut einen Antrag auf Zulassung einer Ausnahme bzw. Befreiung zur letalen bzw. nicht letalen Vergrämung von Kormoranen in Gebieten des EU-Vogelschutzgebietes 'Weseraue' der Stadt Petershagen gestellt.
 
Diesen Satz aus der Presseerklärung dieser Genossenschaft vom 18.8.2008 muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, bevor einem der Hut hochgeht...
 
Kormoranen die "begehrte letale Vergrämung" zu verpassen, d.h. sie zu killen, ist das Ziel dieses Antrages - und das mitten in einem EU-Vogelschutzgebiet.
 
"Schließlich wird in einem engen Zeitfenster für einen Bereich, in dem sich Schlaf- und Brutplätze befinden, eine nicht letale Vergrämung - vorrangig mittels Lasergerät - begehrt, um zu verhindern, dass sich der dortige Bestand an Kormoranen zu Lasten des Umfeldes ungehindert durch Bruten Jahr für Jahr vergrößert", heißt es weiter in der Presseerklärung.
 
Unfassbar, dass sich Leute hergeben wollen, mit den perversen Laser-Gewehren auf Kormorane zu schießen, die zu brüten versuchen.
 
Die Angel-Funktionäre im nordöstlichen Westfalen, die hinter diesem Antrag stecken, haben sich wieder mal als absolute Hardcore-Hetzer erwiesen.
 
Wirklich seltsam ist, dass als Vorsitzender dieser Genossenschaft ein Städtischer Oberrechtsrat auf dem Briefkopf aufgeführt ist, als Stellvertreter ein Beigeordneter und als Geschäftsführer ein Stadtamtsrat.
Seltsame Dinge geschehen im Mindener Rathaus...
 
Eckhard Möller
 

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