Heute hat das Verwaltungsgericht Minden die Klage der Fischereigenossenschaft Weser (ansässig im Mindener Rathaus!) gegen die Ablehnung ihres Antrages auf Kormoran-Tötungen und -Vergrämungen im Schutzgebiet der Weseraue nördlich von Petershagen abgewiesen.
Der Kreis Minden-Lübbecke hatte als zuständige Behörde den Antrag zurückgewiesen.
Wesentliche Begründungen des Gerichts:
- Die erforderlichen Nachweise 'erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden' wurden nicht erbracht.
- Das 'Verschlechterungsverbot' kann bei Bejagung nicht eingehalten werden.
- Vergrämung mit Lasergewehren ist sowieso ungeeignet, die behaupteten Probleme zu lösen...
Das ist ein großer Erfolg für den Naturschutz im EU-Vogelschutzgebiet Weseraue !!
Eckhard Möller
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