Liebe Kollegen,
uns machen am Steinhuder Meer (und anderswo) seit Jahren Störungen durch tief fliegende Heißluftballons zu schaffen. Die Ballons fliegen oft sehr tief und benötigen viel Zeit, um über die NSG oder andere schützenswerte Bereiche zu fliegen/fahren. Die Störwirkung durch Ballons hat der Naturschutz sicher lange unterschätzt, sie sind enorm. Die Ignoranz der Ballonflieger ist dagegen teilweise extrem groß, Brutaufgabe bei Vögeln (auch Adler) verursacht durch durch Überfliegen wird ignoriert. Ich habe selbst schon erlebt, dass es nach einer bewussten Landung in einem wertvollen Wiesenvogelschutzgebiet (die Abholfahrzeuge standen bereit) wie in der Bacardi-Werbung zuging: freudig erregte Ballonerstflieger mit Sekttaufe zwischen den Brachvögeln und dann fuhren die Geländefahrzeuge auf die Wiese und sammelten Material und Menschen ein. Es sei eine Notlandung gewesen, so der grinsende Ballon"pilot".
Wir haben die Faxen dicke und wollen ernst machen! Dabei würden uns Angaben (am besten wissenschaftliche Untersuchungen, Gutachten oder Publikationen) helfen, die Störwirkungen belegen und die Empfehlungen ermöglichen (z. B. stört ein Überflug in 600 m Höhe noch? So hoch habe ich noch keinen fliegen sehen, aber es wäre als Auflage ja denkbar und es scheint sogar zu sein, dass das die ansich erlaubte Mindesthöhe in manchen Gebieten ist). Kennt jemand vielleicht sogar Gerichtsurteile oder irgendwelche gesetzlichen Auflagen, die hilfreich sind?
Es ist denkbar, dass es bei uns auf eine gerichtliche Auseinandersetzung rausläuft. Ich würde mich über entsprechende Schützenhilfe sehr freuen.
Anbei zwei Fotos, die einen Eindruck von der Problematik widergeben (als Bemerkung: da saß der Seeadler noch)
Vielen Dank und beste Grüße vom Steinhuder Meer,
Thomas Brandt
Dipl.-Biol., Dipl.-Ing.
Thomas Brandt
Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM e.V.)
Hagenburger Str. 16
31547 Rehburg-Loccum
Ökologische Schutzstation Steinhuder Meer (ÖSSM e.V.)
Hagenburger Str. 16
31547 Rehburg-Loccum
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2 Kommentare:
Ähnliches fällt mir am Steinhuder Meer, am Dümmer und auch anderen NSG mit Sportflugzeugen und "Klein"-Hubschraubern auf.
Ständig tiefe Überflüge, vermutlich weil die Landschaft so schön ist.
Dagegen sollte auf jeden Fall etwas unternommen werden.
MfG L.E.
Wenn jemand eine Frage zu denn erlaubten gesetzlichen Mindestflughöhen hat, dem kann geholfen werden:
Über dem Steinhuder Meer (und überall sonst noch in Deutschland - es sei denn es ist etwas anderes luftfahrtrechtlich bestimmt) müssen Luftfahrzeuge jeder Art nur eine Mindestflughhöhe von 500 Fuss über Grund (ca 150 Meter)einhalten. Geseztliche Grundlage hierfür:
VO (EU)923/2010 Anhang SERA. 5005 f)
und
seit der Neuveröffentlichung der Luftverkehrsordnung (LuftVO) im Oktober 2015, dürfen Ballone nach § 37 Abs.3 LuftVO sogar unter bestimmten Voraussetzungen tiefer als 500 Fuss fahren. Toll!!
Beste Grüße
Stefan Kuhn
Ballonpilot
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