Aus der soeben veröffentlichten wichtigen Arbeit von Axel Hirschfeld
"Greifvogelverfolgung in NRW: Jahresbericht 2012 und 2013" (Charadrius
3/4/2013: 144-149):
Ein Jäger, der im Mai 2013 in Espelkamp-Frotheim MI eine mit
Fleischresten beköderte Leiterfalle betrieben hat, wurde per Strafbefehl
des Amtsgerichts Rahden vom 17.7.2013 zur Zahlung einer Geldstrafe von
30 Tagessätzen á 50 Euro (1500 Euro) verurteilt. Da es sich um eine
Verwarnung mit Strafvorbehalt handelt, wurde die Zahlung der Geldstrafe
für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt...
Eckhard Möller
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